Stellungnahme einer Kanzlei zum Gutachten Junker/Kruse


Die Essener Anwaltskanzlei 'SOH' nahm Stellung zum Gutachten von Junker & Kruse bevor das Gutachten zur Fortschreibung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Gelsenkirchen am 26.06.25 vom Rat der Stadt GE beschlossen wurde. Hier die Stellungnahme:


Steeler Straße 52
Im Bereich der Steeler Straße 52 plant ALDI Nord mit der Neuansiedlung einer großflächigen Filiale mit bis zu 1.040 m² Verkaufsfläche. Ganz in der Nähe weist der Konzeptentwurf für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel Potenzialflächen des Stadtteilzentrums Rotthausen – Karl-Meyer-Straße (vgl. in Teil B Zentrenpässe die Seiten 35, 38) aus. Wir regen daher an, zur Ermöglichung des Vorhabens die Potenzialflächen im Konzeptentwurf nur ein kleines Stück weiter nach Osten hin zur Steeler Straße zu erstrecken. So würde das Vorhaben unserer Mandantschaft auch Ihren städtebaupolitischen Vorstellungen für Rotthausen gerecht.

Die Stadt Gelsenkirchen nahm Stellung:
Die Abgrenzung des Stadtteilzentrums Rotthausen – Karl-Meyer-Straße wird entsprechend der Anregung um die Flächen angrenzend zur Steeler Straße ergänzt. Der Anregung wird gefolgt.

Hier geht es zur Abwägungstabelle vom 09.04.2025 (öffentlich zugänglich im GE-Internetauftritt.)

Ob diese Planungen dem aktuellen Stand entsprechen ist nicht bekannt.